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Der
Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Spedition und
Logistikdienstleistung
wird staatlich anerkannt. Die staatliche Anerkennung
bedeutet, dass die Berufsausbildung bundeseinheitlich
geregelt
ist und dass die Ausbildungsberufsbezeichnung festgelegt ist
und allein für diesen Ausbildungsgang verwendet werden darf.
Gegenstand
der Berufsausbildung sind mindestens folgende Fertigkeiten
und Kenntnisse:
-
Der
Ausbildungsbetrieb
-
Stellung,
Rechtsform und Struktur
-
Berufsbildung
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Personalwirtschaft,
arbeits-, sozial- u. tarifrechtliche Vorschriften
-
Sicherheit u. Gesundheitsschutz bei der Arbeit
-
Umweltschutz
-
Arbeitsorganisation,
Information und Kommunikation
-
Arbeitsorganisation
-
Teamarbeit
und Kommunikation
-
Informations-
u. Kommunikationssysteme
-
Datenschutz
und Datensicherheit
-
Anwendung der englischen Sprache bei Fachaufgaben
-
Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und
Logistik
-
Speditionelle
und logistische Leistungen
-
Güterversendung und Transport
-
Lagerlogistik
-
Sammelgut und
Systemverkehre
-
Internationale Spedition
-
Logistische
Dienstleistungen
-
Verträge,
Haftung und Versicherungen
-
Marketing
-
Gefahrgut,
Schutz und Sicherheit
-
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
-
Zahlungsverkehr und Buchführung
-
Kosten- und
Leistungsrechnung, Controlling
-
Qualitätsmanagement
Die
genannten Positionen sind im Ausbildungsrahmenplan
sachlich und zeitlich gegliedert. Der Ausbildungsrahmenplan
ist eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung
für den jeweils zu erstellenden betrieblichen
Ausbildungsplan.
Eine
seit dem, 01.08.2004 geltende und damit eine noch sehr “junge”
Ausbildungsordnung für das Berufsbild zielt insbesondere
auf:
-
Handlungskompetente
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
-
Kundenorientierung
-
Logistik
und Umweltschutz
-
Betriebswirtschaftliche
Qualifikation
-
Umgang
mit Informations- und Kommunikationssystemen
-
Fremdsprachenqualifikation
-
Einheitliche
Qualitätsmaßstäbe für die Ausbildung und Prüfung
Abschlussprüfung
Gegenstand
der Abschlussprüfung sind die während der gesamten
Ausbildungszeit nach der Ausbildungsordnung zu vermittelnden
Fertigkeiten und Kenntnisse sowie der zu vermittelnde
Rahmenlehrplan für die Berufsschule.
Die
Abschlussprüfung ist in einen schriftlichen und in einen mündlichen
Teil gegliedert, in denen der Prüfling nachweisen muss,
dass er zu selbstständigem Planen, Entscheiden und
Kontrollieren seiner eigenen Handlungen fähig ist.
Ausbildungsdauer
In
der Regel erstreckt sich die Berufsausbildung über
insgesamt drei Jahre.
Ausbildungszeitverkürzung
ist möglich
Der
Wunsch jeden Auszubildenden ist, möglichst gut ausgebildet
zu werden. Häufig soll dieses Ziel in kürzerer Zeit als in
den einzelnen Ausbildungsordnungen vorgegeben, erreicht
werden. Eine kürzere Ausbildungszeit wird häufig durch die
folgenden Möglichkeiten erreicht.
Verkürzung
aufgrund von Vorbildung:
Die Ausbildungszeit kann durch die Vertragspartner, also
zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildender, bei
entsprechender schulischer Vorbildung oder auch praktischer
Vorbildung bis maximal um ein Jahr verkürzt werden. Eine
Vertragsverkürzung wird im Normalfall bei Vertragsabschluß
festgelegt.
Verkürzung
zum Ende der Ausbildungszeit (vorzeitige Prüfungszulassung):
Jeder
Auszubildende kann sich vorzeitig zur Abschlussprüfung
anmelden, wenn gute schulische und betriebliche Leistungen
erbracht werden.
Ausbildungsvergütung
/ Urlaub
In
der Regel richtet sich die Ausbildungsvergütung und auch
der Urlaub nach den Tarifverträgen des Speditionsgewerbes.
Da Tarifverträge meist nur eine regionale Bedeutung
haben, kann es zu Abweichungen kommen.
Nach derzeitigem Stand beträgt z.B. die Ausbildungsvergütung
für Ausbildungsverhältnisse in tarifgebundenen Betrieben mit
Sitz in Berlin
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1. Ausbildungsjahr |
€ 475,70 |
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2. Ausbildungsjahr |
€
527,87 |
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3. Ausbildungsjahr |
€ 580,04
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